Kräutertees werden wie Früchtetees als Tee bezeichnet, aber dürfen nach dem Lebensmittelrecht nur als teeähnliche Erzeugnisse bezeichnet werden.
Unter teeähnlichen Erzeugnissen versteht man aromatische Aufgussgetränke aus frischen oder getrockneten Pflanzenteilen, wie Blätter, Samen oder Blüten.
Jede Pflanze, die zu Kräutertee verarbeitet wird, hat verschiedene Inhaltsstoffe. Dazu gehören ätherische Öle, die den Geschmack und Geruch der jeweiligen Pflanze bestimmen, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente.
Kräutertees werden in Monodrogen (griechisch mono für allein), wie Kamille oder Pfefferminze, und Mischungen aus verschiedenen Kräutern unterschieden. Diese Tees können nicht nur von verschiedenen Pflanzen stammen, sondern auch von unterschiedlichen Pflanzenteilen. Welche Pflanzenteile verwendet werden, hängt davon ab, wo sich die aromatischen Inhaltsstoffe in der Pflanzen befinden.
Kräutertees werden auch Teedrogen genannt. Der Begriff Droge stammt vom niederländischen Wort droog, gleich trocken ab und bezeichnete ursprünglich getrocknete Pflanzenteile.